In diesen Tagen wurde unser Grundgesetz 60 Jahre alt. Ein wirklicher Grund zum Feiern, ist es doch die beste Verfassung, die Deutschland jemals hatte. Nach den Erfahrungen des Dritten Reichs wollten die Väter unseres Grundgesetzes es verhindern, dass jemals wieder ein Einzelner oder eine kleine Gruppe sämtliche Macht an sich reißen kann und die Gewaltenteilung, die Demokratie und die Grundwerte faktisch außer Kraft setzt.
Womit sie nicht gerechnet hatten und wohl auch nicht rechnen mussten, war, dass nun auf europäischer Ebene genau dies geschieht – mit dem Vertrag von Lissabon, der quasi ein neues Ermächtigungsgesetz darstellt. (Und diesmal hat selbst die SPD mit zugestimmt.)
Die Bezeichnung des Vertrags von Lissabon als „Ermächtigungsgesetz“ stammt übrigens nicht von mir, sondern von dem deutschen Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider, der im Auftrag vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz der BRD zu dem Vertrag eingereicht hat. In einem Interview mit der Zeitschrift Neue Solidarität (Nr. 22/2005) sagte Prof. Schachtschneider:
„Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages [...]. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluß, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.
Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen...“
Damit wird praktisch der Bundestag ausgehebelt durch den Europäischen Rat, der dann einfach die Regelungen des Lissabonner Vertrages, wie Politik und Gesetze gemacht werden, beliebig verändern kann, ohne dass das Europäische Parlament etwas dagegen unternehmen kann. Die nationalen Parlamente, wie beispielsweise der Bundestag, brauchen vom Rat nicht einmal mehr unterrichtet zu werden. Sie haben dann eh nichts mehr zu sagen.
Die undemokratische Grundhaltung des Lissabonner Vertages konnte man ohnehin schon alleine daran erkennen, dass mit ihm die gescheiterte europäische Verfassung nun gegen den Willen der einzelnen Völker, die diese z.B. in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt hatten, durchgesetzt werden soll.
Ein zweiter sehr ernster Gesichtspunkt, auf den der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Artikel im Rheinischen Merkur hingewiesen hat, betrifft direkt unsere Grundwerte, die bisher durch das deutsche Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht (zum Leidwesen mancher Politiker) geschützt werden. Nach dem Lissabonner Vertrag erhält der Europäische Gerichtshof nun die Entscheidungshoheit über die Auslegung und Anwendung der Grundrechte. In den Worten Kirchhofs:
„... gegenwärtig droht eine Änderung dieses Rechts, ohne dass dieses den beteiligten Regierungen und Parlamenten hinreichend bewusst wäre. Der Lissabon- Vertrag enthält eine Grundwerte-Klausel, die den Europäischen Gerichtshof in unbestimmten Rechtsbegriffen ermächtigen könnte, seine Deutung dieser Werte den Mitgliedsstaaten vorzugeben ...
... nunmehr gewinnt diese Grundwerteklausel einen gänzlich anderen Gehalt, weil der Europäische Gerichtshof nach dem Lissabonner Vertrag nicht mehr nur für die Anwendung des bisherigen EG-Vertrages zuständig ist, sondern auch für die Anwendung des Unionsvertrages und damit auch für dessen Werteklausel. Damit gewinnt ein Gerichtshof, der sich einer immer engeren Integration verpflichtet weiß, die Kompetenz, aufgrund sehr allgemeiner Formulierungen – Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität – die innere Grundordnung der Mitgliedsstaaten wesentlich zu beeinflussen und zu korrigieren, obwohl diese nach gefestigter europäischer Tradition nicht der Gestaltungskompetenz der Gerichte unterliegt. Die „Werte“-Klausel des Lissabonner Vertrages droht die Verfassungsordnung der Mitgliedsstaaten grundsätzlich zu entwerten...“
Nach 60 Jahren droht nun unserem Grundgesetz die faktische Entmachtung. Lediglich das Bundesverfassungsgericht kann das noch verhindern. Ich will die Hoffnung jedenfalls noch nicht ganz fallenlassen. Doch für den Fall der Fälle gibt uns ja das Grundgesetz in Artikel 20, Absatz 4 selbst die Anweisungen vor:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Eventuell wird es bald wieder Zeit für eine friedfertige Revolution, ähnlich wie die, die zum Ende der DDR führte. Zumindest der Schlachtruf würde wieder passen: „Wir sind das Volk!“ Die kommende Europawahl währe eine erste Gelegenheit, dies unseren Politikern deutlich zu machen.
Womit sie nicht gerechnet hatten und wohl auch nicht rechnen mussten, war, dass nun auf europäischer Ebene genau dies geschieht – mit dem Vertrag von Lissabon, der quasi ein neues Ermächtigungsgesetz darstellt. (Und diesmal hat selbst die SPD mit zugestimmt.)
Die Bezeichnung des Vertrags von Lissabon als „Ermächtigungsgesetz“ stammt übrigens nicht von mir, sondern von dem deutschen Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider, der im Auftrag vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz der BRD zu dem Vertrag eingereicht hat. In einem Interview mit der Zeitschrift Neue Solidarität (Nr. 22/2005) sagte Prof. Schachtschneider:
„Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages [...]. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluß, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.
Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen...“
Damit wird praktisch der Bundestag ausgehebelt durch den Europäischen Rat, der dann einfach die Regelungen des Lissabonner Vertrages, wie Politik und Gesetze gemacht werden, beliebig verändern kann, ohne dass das Europäische Parlament etwas dagegen unternehmen kann. Die nationalen Parlamente, wie beispielsweise der Bundestag, brauchen vom Rat nicht einmal mehr unterrichtet zu werden. Sie haben dann eh nichts mehr zu sagen.
Die undemokratische Grundhaltung des Lissabonner Vertages konnte man ohnehin schon alleine daran erkennen, dass mit ihm die gescheiterte europäische Verfassung nun gegen den Willen der einzelnen Völker, die diese z.B. in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt hatten, durchgesetzt werden soll.
Ein zweiter sehr ernster Gesichtspunkt, auf den der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Artikel im Rheinischen Merkur hingewiesen hat, betrifft direkt unsere Grundwerte, die bisher durch das deutsche Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht (zum Leidwesen mancher Politiker) geschützt werden. Nach dem Lissabonner Vertrag erhält der Europäische Gerichtshof nun die Entscheidungshoheit über die Auslegung und Anwendung der Grundrechte. In den Worten Kirchhofs:
„... gegenwärtig droht eine Änderung dieses Rechts, ohne dass dieses den beteiligten Regierungen und Parlamenten hinreichend bewusst wäre. Der Lissabon- Vertrag enthält eine Grundwerte-Klausel, die den Europäischen Gerichtshof in unbestimmten Rechtsbegriffen ermächtigen könnte, seine Deutung dieser Werte den Mitgliedsstaaten vorzugeben ...
... nunmehr gewinnt diese Grundwerteklausel einen gänzlich anderen Gehalt, weil der Europäische Gerichtshof nach dem Lissabonner Vertrag nicht mehr nur für die Anwendung des bisherigen EG-Vertrages zuständig ist, sondern auch für die Anwendung des Unionsvertrages und damit auch für dessen Werteklausel. Damit gewinnt ein Gerichtshof, der sich einer immer engeren Integration verpflichtet weiß, die Kompetenz, aufgrund sehr allgemeiner Formulierungen – Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität – die innere Grundordnung der Mitgliedsstaaten wesentlich zu beeinflussen und zu korrigieren, obwohl diese nach gefestigter europäischer Tradition nicht der Gestaltungskompetenz der Gerichte unterliegt. Die „Werte“-Klausel des Lissabonner Vertrages droht die Verfassungsordnung der Mitgliedsstaaten grundsätzlich zu entwerten...“
Nach 60 Jahren droht nun unserem Grundgesetz die faktische Entmachtung. Lediglich das Bundesverfassungsgericht kann das noch verhindern. Ich will die Hoffnung jedenfalls noch nicht ganz fallenlassen. Doch für den Fall der Fälle gibt uns ja das Grundgesetz in Artikel 20, Absatz 4 selbst die Anweisungen vor:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Eventuell wird es bald wieder Zeit für eine friedfertige Revolution, ähnlich wie die, die zum Ende der DDR führte. Zumindest der Schlachtruf würde wieder passen: „Wir sind das Volk!“ Die kommende Europawahl währe eine erste Gelegenheit, dies unseren Politikern deutlich zu machen.
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